Fondsgebühren: Bei Union Investment gehen die Uhren anders

Inzwischen folgen die meisten anderen großen Fondsanbieter dem Beispiel der Deka und stellen die Performance Fees ihrer ausländischen Fonds um. Der BVI sucht noch nach einer brancheneinheitlichen Lösung – und das kann sich hinziehen.

Ali Masarwah 18.11.2013
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Wer gedenkt, in den nächsten Wochen, Monaten, ja vielleicht sogar Jahren einen Fonds von Union Investment zu kaufen, der sollte sehr genau auf das Länderkürzel in der Wertpapierkennnummer ISIN schauen. Beim Kürzel „LU“ – das steht für Luxemburg - sollten Privatanleger misstrauisch werden und das Kleingedruckte studieren: Handelt es sich um einen Fonds, der eine erfolgsabhängige Gebührenkomponente enthält? Wenn ja, kann er davon ausgehen, dass er bei der variablen Vergütung gegenüber „seinem“ Fondsmanager im Nachteil ist. 

Warum? Nun, bei den Luxemburger Fonds von Union Investment ist auch künftig kein Verlustvortrag (High Water Mark) bei der sogenannten Performance Fee vorgesehen. Zusätzlich wird diese Erfolgsgebühr bei den Luxemburger Union-Fonds weiter vor Kosten berechnet. Diese Praktiken, die wir stets als nicht anlegerfreundlich bemängelt haben, sind bei deutschen Fonds seit Juli dieses Jahres aufgrund der strengen Regeln der Aufsichtsbehörde Bafin nicht länger möglich (lesen Sie hier mehr).

Union Investment will Spielräume weiter nutzen

„Wir planen keine Umstellung unserer bisherigen Vergütungsmodelle“, sagt ein Sprecher von Union Investment auf unsere Anfrage und fügt hinzu „Die Performance Fee-Modelle unserer Sondervermögen und deren Anteilklassen entsprechen den aufsichtsrechtlichen Vorgaben in den jeweiligen Auflegungsländern“. Das ist sachlich gesehen absolut richtig. Denn die Aufsicht in Luxemburg lässt sehr breite Spielräume bei der Gebührengestaltung zu, die auch in Deutschland lange Zeit usus waren. Anlegerfreundlich ist das freilich nicht. (Uns ist nicht bekannt, dass die Luxemburger Aufsicht deutsche Fondsanbieter mit vorgehaltener Waffe zwingen würde, keine High Water Mark zu implementieren und die Brutto-Performance als Grundlage für die Berechnung der Performance Fee zu verwenden.)

Das ergibt das Kuriosum, dass „DE“-Fonds von Union Investment bei den Performance Fees seit Juli 2013 deutlich anlegerfreundlicher gestaltet sind, die „LU“-Fonds dagegen nicht. Diese Unterscheidung folgt keiner für Anleger erkennbaren Logik. Es finden sich sowohl Luxemburger als auch deutsche Aktien-, Renten- und Mischfonds von Union Investment, die Performance Fees erheben.  So weist beispielsweise der deutsche Mischfonds UniRak seit Juli eine High Water Mark auf, der Luxemburger Mischfonds UniRak Emerging Markets A dagegen weiterhin nicht. Laut unserer Datenbank finden sich derzeit 43 Luxemburger Union Fonds mit Performance Fee. Sie weisen ein Vermögen von rund 14,8 Milliarden Euro auf. Dagegen haben die 18 deutschen Union-Fonds mit Performance Fee ein Vermögen von 13,9 Milliarden Euro. 

1. Juli 2013: Der Anfang einer kuriosen Regulierungsarbitrage

Wer will, kann das Vorgehen von Union Investment seit Juli 2013 getrost als Regulierungsarbitrage bezeichnen. Es ist kein Geheimnis, dass Performance Fees in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Ertragskomponente für die Fondsanbieter geworden sind, in Zeiten also, in denen sich der Vertrieb einen immer höheren Anteil an der Verwaltungsgebühr als Kickbacks zahlen lässt. An den liebgewordenen Erträgen will man bei der Fondsgesellschaft der Genossenschaftsbanken offenbar möglichst lange festhalten.

Interessanterweise haben die meisten deutschen Fondsanbieter erkannt, dass eine unterschiedliche Preisgestaltung bei luxemburgischen und irischen Fonds gegenüber deutschen Fonds mehr schadet als nutzt. Als erste hatte die Sparkassentochter Deka reagiert. Sie wird in den nächsten Monaten alle ihre Luxemburger Wertpapierfonds auf die deutschen Performance-Fee-Regeln umstellen (lesen Sie hier mehr).

Deka, Allianz, DWS: Die Platzhirsche bewegen sich

 

Auch Allianz Global Investors hat entsprechend reagiert. Auf unsere Nachfrage berichtet die Allianz-Tochter, dass sie die Gebühren von neun Fonds im Laufe des kommenden Jahres umstellen wird. Darüber hinaus gebe es Fonds, „deren  Gebühr substanziell der BaFin-Vorgabe entspricht sowie Fonds, die eine Performance Fee Regelung haben, die nicht der BaFin-Vorgabe entspricht, bei denen aber de facto keine Performance Fee erhoben wird“.

Offenbar nicht ganz entschieden hat man sich bei der Deutschen Asset und Wealth Management. „Wir haben bereits die Performance Fee bei einigen Luxemburger DWS-Fonds abgeschafft“, heißt es. Zudem sei man dabei, die Abschaffung der variablen Vergütung bei weiteren Luxemburger Fonds zu prüfen. Aufmerksame Leser werden die semantischen Unterschiede zwischen den Wörtern „einigen“ bzw „weiteren“ und „allen“ bemerkt haben. So ganz entschieden haben sich die Verantwortlichen bei der Tochter der Deutschen Bank also offenbar nicht.

Wie weit ist eine einheitliche europäische Regulierung entfernt?

Perspektivisch dürfte es auf eine Branchenlösung hinauslaufen. Beim deutschen Fondsverband BVI befasst man sich in einer Arbeitsgruppe mit dem Thema Performance Fees. Man strebt dem Vernehmen nach eine pan-europäische Harmonisierung an, um sicherzustellen, dass die deutschen Fondsanbieter nicht durch den Alleingang der deutschen Aufsicht gegenüber der ausländischen Konkurrenz ins Hintertreffen geraten.

Doch wer sich das Beispiel der Finanztransaktionssteuer vor Augen führt, deren Einführung allenfalls mittelfristig zu erwarten ist, sollte nicht damit rechnen, dass sich in Sachen Fondsgebühren-Harmonisierung in der nächsten Zeit etwas bewegt. Bis dahin dürften vor allem die Verantwortlichen bei Union Investment auf eine Outperformance ihrer Fonds hoffen. 

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Ali Masarwah

Ali Masarwah  Ali Masarwah war von 2011 bis Frühjahr 2021 als Chefredakteur für die deutschsprachigen Anleger Websites von Morningstar verantwortlich