Apple-Aktie auch nach EU-Bußbescheid deutlich unterbewertet

Zeitpunkt der Zahlung und ultimative Höhe ungewiss - Fair-Value-Schätzung von 133 US-Dollar bleibt deshalb bestehen.

Brian Colello 05.09.2016
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Auch wenn Apple von der Europäischen Kommission einen Steuerbescheid in Höhe von 13 Mrd. EUR (14,5 Mrd. USD) erhalten hat, halten wir bis auf weiteres an unserer Fair-Value-Schätzung von 133 USD fest. Der Kommission zufolge hatte Irland dem Unternehmen rechtswidrige Steuervergünstigungen gewährt. Wir räumen ein, dass dieses Urteil ein Risiko in Höhe von 3 USD je Aktie bzw. knapp über 2% unserer Fair-Value-Schätzung darstellt. Allerdings sind Zeitpunkt und Höhe der letztendlichen Zahlung weiterhin ungewiss. Apple wird in einen kurzfristigen Ergebnissen keine finanzielle Belastung durch den Steuerbescheid ausweisen. Für die zur Zahlung des Bußgeldes erforderlichen Mittel wird womöglich eine Verfügungsbeschränkung verhängt, mit einer unmittelbaren Auszahlung ist jedoch nicht zu rechnen. 

Wir gehen davon aus, dass sowohl Apple als auch Irland gegen das Urteil Berufung einlegen werden. Es könnte noch Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Apple hält internationale liquide Mittel in Höhe von fast 215 Mrd. USD vor. Somit verringert sich das Liquiditätspolster des Unternehmens durch diese Steuerforderung in Rekordhöhe nur geringfügig. Weiterhin hat Apple angeführt, dass das Urteil keine Auswirkungen auf seinen langfristigen Steuersatz haben wird - vermutlich aufgrund der Tatsache, dass seine fragliche irische Steuerstruktur im Jahr 2015 geändert wurde. 

Nichtsdestoweniger halten wir Apple auch weiterhin für fundamental unterbewertet, und das Unternehmen stellt nach wie vor eine unserer besten Anlageideen im Technologiesektor dar. Im Wesentlichen hat die Europäische Kommission die Steuerstruktur Apples in Irland, die durchaus im Einklang mit irischen und internationalen Gesetzen stand, als wettbewerbsfeindlich eingestuft. Vermutlich als Gegenleistung für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region hatte Apple Steuervergünstigungen erhalten. Durch diese war das Unternehmen in der Lage, auf sämtliche in der Europäischen Union (und nicht lediglich in Irland) erwirtschafteten Erträge sehr niedrige Steuersätze zu zahlen, beispielsweise 1% im Jahr 2003 oder sogar 0,005% im Jahr 2014. Wir schätzen, dass Apple im entsprechenden Zeitraum (2003-2014) insgesamt einen operativen Ertrag von etwa 71 Mrd. USD in Europa erwirtschaftet hat.

Am Freitagabend notierte die Apple-Aktie zum Handelsschluss an der NASDAQ bei 107,73 US-Dollar. 

 

Wichtige Hinweise: Analysten von Morningstar müssen sich in ihrem Verhalten an den Ethikkodex, die Richtlinie für Wertpapierhandel und Offenlegung und die Richtlinie zur Integrität von Investment-Research von Morningstar halten. Nähere Informationen zu Interessenskonflikten erhalten Sie, indem Sie hier klicken.

 

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Brian Colello  ist Aktienanalyst bei Morningstar