Die offenen Immobilienfonds berufen sich bei der Aussetzung der Anteilscheinrücknahmen auf den Schutz der im Fonds verbleibenden Anleger gem. § 81 InvG für zunächst 3 Monate. Die Fondsgesellschaften argumentieren, dass bei der Auszahlung weiterer Anteilscheinrückgaben die verbleibenden liquiden Mittel abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve nicht zur Sicherung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung des Fonds ausreichen.
Morningstar erhält nach wie vor von den Fondsgesellschaften Rücknahmepreise geliefert und kann somit Performance- und Ri
sikokennzahlen errechnen. Diese Daten sind auf unseren Webseiten einsehbar. Wir möchten darauf hinweisen, dass die geglätteten Preisreihen von Anlegern nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden sollten.
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