Glossar

Depotbank

Die Depotbank verwahrt im Auftrag der Kapitalanlagegesellschaft das Fondsvermögen und übernimmt die Ausgabe und Rücknahme der Fondsanteile. Da es sich beim Fondsvermögen um ein Sondervermögen handelt, muss sie rechtlich und personell von der KAG getrennt sein. Die Tätigkeit einer Depotbank umfasst neben der Verwahrung auch die Verwaltung des Fondsvermögens, die tägliche Fondspreisberechnung, die Abwicklung von Transaktionen und die Überwachung von Investmentrichtlinien. Für diese Tätigkeiten erhält die Depotbank eine Depotbankgebühr, die aus dem Fondsvermögen gezahlt wird.