Auf dem Weg zu einer umfassenden Kostenkennziffer für Fonds

Wir haben eine neue Kostenkennziffer eingeführt, die nicht nur den Erfordernissen der EU-Richtlinie MiFID Rechnung trägt, sondern auch die Malaisen der bisherigen, unvollständigen Kostenkennziffern beseitigt. Laufende Gebühren, Performance Fees und Transaktionskosten sind im Datenpunkt „Representative Cost“ vereinigt.  

Ali Masarwah 13.02.2019
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Wer darüber klagt, dass die Welt von heute immer unübersichtlicher wird, erntet oft Zustimmung. Wir leben in einer Informationsgesellschaft, und die Zahl der Kanäle, die uns alltäglich mit Informationen überfluten, hat zugenommen. Es fällt uns immer schwerer, das Relevante vom weniger Relevanten zu trennen. War früher alles besser?

Mit Sicherheit nicht! Die Informationsvielfalt gab es auch schon früher. Sie kam uns nur nicht zu Ohren. Man sollte die Vielfalt von heute also als Chance begreifen. Illustriert wird dies an der Fondsanalyse, die immens profitiert hat von der Proliferation von Informationsquellen und Daten sowie den Möglichkeiten, diese zu verarbeiten.  

Stichwort Fondskosten. Diese darzustellen, war früher scheinbar einfach. Es gab den Ausgabeaufschlag, es gab die Management Fee, auch als Verwaltungsgebühr bekannt, und manche Fonds erhoben Rückgabegebühren. Im Laufe der Zeit wurde klar, dass die in den Fondsprospekten ausgewiesenen Kosten zwar einfach zu erfassen waren, aber in Wahrheit nur die Spitze des Eisbergs darstellten. Die Welt der Fondsgebühren war auch schon in den 1990er Jahren hochkomplex. Anleger wussten es nur nicht, und die, die es in den Fondshäusern wussten, hatten typischerweise kein Interesse daran, ihr Herrschaftswissen mit (ihren) Investoren zu teilen. 

Mit den Performance Fees kam die TER, die keine Performance Fees erfasste 

Bezeichnenderweise dämmerte diese unbefriedigende Situation einer breiteren Investoren-Öffentlichkeit genau dann, als nach der Jahrtausendwende die Gesamtkostenquote "Total Expense Ratio" (TER) eingeführt wurde und diese nicht die relativ neue Kostenposition „Performance Fees“, auch Erfolgsgebühr genannt, umfasste.

Zur Erinnerung: Weil der Fondsvertrieb zu Beginn des Jahrtausends erkennbar satisfaktionsfähig war und einen immer größeren Teil der Management Fee als Kickbacks beanspruchte, die Fondsanbieter aber nicht auf üppige Gebühren verzichten wollten, kamen findige Köpfe auf die Idee, eine zusätzliche Gebühr einzuführen, die beim Fondshaus verbleiben würde: die so genannte erfolgsabhängige Gebühr ward geboren! (Und nein, die Management Fees wurden bei Einführung der Performance Fee nicht gesenkt, sondern, häufiger als nicht, sogar noch erhöht. Damit war das Underperformance-Drama von aktiv verwalteten Fonds geschrieben, dessen Aufführung wir bedauerlicherweise seit Jahren beiwohnen dürfen. Aber das ist ein anderes Thema.) 

Zurück zur TER, die im Jahr 2004 mit Inkrafttreten des damaligen Investmentgesetzes Pflicht für die deutschen Fondsanbieter wurde. Was besagt sie? Die TER war insofern ein Fortschritt, als sie einige der auf Fondsebene anfallenden Gebühren zusammenfasste; hauptsächlich die Verwaltungsvergütung, aber auch die Depotbank- und Prüfungskosten.

Morningstar berechnet mit der Net Expense Ratio eine "TER+"

Doch die TER blieb Stückwerk: Nicht enthalten waren die Gebühren für Zielfonds, die gerade für Dachfonds sehr relevant sind, die Performance Gebühren und auch nicht die Transaktionskosten, die durch die Käufe und Verkäufe von Wertpapieren im Fonds anfallen. Morningstar ist auf die unbefriedigende Situation insofern eingegangen, dass wir die Performance Fees in die Berechnung der TER einbezogen; der Datenpunkt „Annual Report Net Expense Ratio“ war geboren. Doch auch er stellte nur die Verbesserung einer unbefriedigenden Situation dar: Transaktionskosten und Zielfondskosten blieben mangels Transparenz unberücksichtigt. 

Nach der Finanzkrise wurde die Regulierung verschärft, und 2011 wurde im Rahmen der EU-Richtlinie UCITS IV das Informationsblatt „Key Investor Information Document“ (KIID) eingeführt, das eine erhöhte Transparenzpflicht beim Ausweis der Fondskosten mit sich brachte. Zum einen müssen die Fondsanbieter seitdem in standardisierter Form drei Kostentypen benennen: Die einmaligen Kosten (Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren), die laufenden Gebühren, mit denen das Fondsvermögen innerhalb eines Jahres belastet wird (v.a. die Verwaltungsvergütung), sowie die so genannten „Incidental Costs“, also Gebühren, die dem Fonds nur unter bestimmten Umständen in Rechnung gestellt werden. Hier sind die Performance-Gebühren zu nennen.

"Ongoing Charge" löste TER ab. Zum Ärger von Dachfondsmanagern

Zum anderen wurde mit dem KIID eine weitere Kennziffer eingeführt; die „Ongoing Charge“, also die laufende Gebühr, welche die TER ablöste. Die Ongoing Charge ist in weiten Teilen mit der TER identisch, da sie die wesentlichen fortlaufend anfallenden Kosten umfasst. Sie war jedoch insofern ein Fortschritt, als sie auch die Zielfondskosten bei Dachfonds berücksichtigt (und daher bei Dachfondsmanagern höchst unbeliebt ist!). Auch der Anteil der Erträge aus der Wertpapierleihe, welche von den Fondsgesellschaften vereinnahmt wird (und die damit den Risikoträgern, also den Fonds, entgehen), ist hier als Kostenfaktor inkludiert. 

Nicht berücksichtigt wurden indes erneut nicht die Transaktionskosten, Ausgabeaufschläge und auch nicht die performanceabhängigen Gebühren, die allerdings visuell gut erfassbar im unmittelbaren Umfeld der anderen Kosten aufgeführt werden müssen. 

Wir vermissen die Informationen zur Portfolio-Umschlagquote schmerzlich! 

Die Neuerungen von UCITS IV haben nicht nur Fortschritte gebracht. Ein Ärgernis ist, dass die Fondsanbieter nunmehr nicht länger verpflichtet sind, Informationen zur Umschlaghäufigkeit ihrer Portfolios preiszugeben. Diese prozentuelle Angabe darüber, wie häufig ein Portfolio umgeschichtet wird bzw. wie hoch der Anteil des Portfolios ist, der in einem Jahr umgeschlagen wird, ermöglicht es Anlegern (und Fondsanalysten), recht schnell, ein Gefühl für die Trading-Praxis einer Strategie zu bekommen. Und es gilt grundsätzlich die Faustregel: Je höher die Umschichtungsquote, desto höher sind tendenziell die Transaktionskosten. Wir bekennen uns als Fans dieser in den Hintergrund gerückten Kennzahl! 

Wie dem auch sei: Das Rad der Regulierung rollte weiter. Ende 2014 verabschiedete die EU-Kommission die Verordnung für „verpackte“ Investmentprodukte (PRIIPs), die das Ziel hat, alle Anlageprodukte – Fonds, Versicherungspolicen, strukturierte Produkte – vergleichbar zu machen. Dies soll durch die Einführung eines neuen Informationsblatts erreicht werden, das – verwirrenderweise – das Akronym KID hat (steht für „Key Information Document“). Wie beim Vorläufer KIID wird der Kostenblock auch in diesem Dokument in drei Teilen präsentiert; Einmalkosten, laufende Kosten und von Fall zu Fall anstehende Kosten. Neu hinzukommen werden, und das ist bedeutsam, die Transaktionskosten, die ein fester Bestandteil der allgemeinen Kosteninformation in den PRIIPS sein werden.

"PRIIPS" bringen neue Transparenzpflichten für Fondsanbieter 

Das ist ein immenser Fortschritt für die Analyse der Fondskosten. Die neue Transparenz ermöglicht es, alle Kostenpositionen in einer neuen Kostenkennziffer zusammenzufassen. Wir berechnen seit Ende des vergangenen Jahres den Datenpunkt „Representative Cost“, der alle Kostenaspekte auf Fondsebene in einer Kennzahl zusammenfasst, ausgedrückt in Prozent des Fondsvermögens. Als da wären: die laufenden Gebühren, vor allem die Management Fee; die Performance Fee; Zielfondskosten und Transaktionskosten. 

Der Datenpunkt „Representative Cost“ kann mit und ohne Transaktionskosten berechnet werden, und er kann monatlich oder annualisiert ermittelt werden. Und da wir die Komponenten der Kennzahl bereits seit einiger Zeit erheben, sind wir nunmehr in der Lage, nicht nur einzelne Daten zu ermitteln, sondern umfassende Datensätze zu konsolidieren und über die Erstellung historischer Zeitreihen akkurate Aussagen über die Entwicklung von Fondskosten in Europa zu treffen. 

"Representative Cost": Kennzahl eröffnet neue Analyse-Möglichkeiten 

Damit gehört die bisherige Fondskosten-Malaise, nämlich das Fehlen einer einheitlichen Kostenkennzahl, die langjährige Vergleiche von Fondskosten wesentlich erschwerte, der Vergangenheit an. Zwar waren wir auch in der Vergangenheit in der Lage, die historische Entwicklung von Fondskosten in Europa zu skizzieren. Allerdings waren damit einige Kunstgriffe verbunden. Der einfachste Weg war die Gegenüberstellung von Brutto- und Netto-Renditen; die Residualgröße sind die Fondskosten. Allerdings konnten wir mit dieser Skizze nicht zwischen den verschiedenen Kostenkomponenten differenzieren. (Die Transaktionskosten bleiben in dieser Sicht ohnehin außen vor.) 

Die Einführung dieser Kostenkennziffer ist der Startschuss, uns noch intensiver mit dem Thema Fondskosten zu beschäftigen – von Überblicks-Analysen zu großen Fondssegmenten über die Analyse der Kostenentwicklung einzelner Kategorien bis hin zur Kostenanalyse bei Einzelfonds, die von Interesse für Investoren sind. Bleiben Sie dabei – es wird in den nächsten Wochen spannend!

Die Analysen in diesem Artikel basieren auf unserem Tool für professionelle Anleger. Weitere Informationen zu Morningstar Direct erhalten Sie hier

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Ali Masarwah

Ali Masarwah  Ali Masarwah war von 2011 bis Frühjahr 2021 als Chefredakteur für die deutschsprachigen Anleger Websites von Morningstar verantwortlich