Um die Bewertungsreserven der deutschen Lebensversicherer ist ein Glaubenskrieg ausgebrochen. Folgt man den aktuellen Schlagzeilen in der Tagespresse und den Verlautbarungen von Verbraucherschützern, so macht sich die Regierung gerade mit einem Gesetzentwurf bei der Versicherungswirtschaft lieb Kind, der die bisherige Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven abschafft. Mit beinahe schon hysterischen Zügen wird eine angebliche Begünstigung der Versicherungsunternehmen zu Lasten der Altersvorsorgesparer beklagt. Das ist billiger Populismus. Die tatsächlichen Fakten weisen eine andere Situation aus.
Die aktuelle Regelung, die seit 2008 für die Bewertungsreserven gilt, war von Anfang an eine Fehlkonstruktion. Unter den Bedingungen der gegenwärtigen Niedrigzinsphase begünstigt sie einseitig einen kleinen Teil der Versicherten zu Lasten der großen Mehrheit. Das belegen die Zahlen: Im vergangenen Jahr haben die Versicherer insgesamt 2,8 Milliarden Euro aus Bewertungsreserven an festverzinslichen Wertpapieren ausgeschüttet. Davon profitierten aber lediglich fünf Prozent aller Versicherungskunden, nämlich nur jene, deren Vertrag 2013 wegen Fälligkeit oder Abbruch endete. All jene, deren Verträge weiterlaufen, haben nichts davon.
Bewertungsreserven stiegen 2011 und 2012 explosionsartig