Die wichtigsten Fondsgebühren kurz erklärt

Anleger haben selten die gesamten Kosten einer Fonds-Anlage im Blick. Dabei sind sie entscheidend dafür, wieviel der Erträge letztendlich bei ihnen ankommt. Wir verschaffen einen Überblick über die verschiedenen Kostenkennziffern - und was sich dahinter verbirgt.

Barbara Claus 14.02.2019
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Für Fondsanleger ist es ratsam, sich mit den einzelnen Gebührenbestandteilen vertraut zu machen und diese für verschiedene Fonds zu vergleichen, denn höhere Kosten bei einem Fonds bedeuten, dass von vorneherein mehr Performance erwirtschaftet werden muss, um diese zu decken. Im Gegenzug dazu wirken sich unterdurchschnittliche Gebühren direkt positiv auf die Wertentwicklung aus. Morningstar hat diesen Sachverhalt in der Vergangenheit untersucht und nachgewiesen, dass die günstigen Fonds im Durchschnitt tatsächlich besser als ihre teuren Pendants abgeschnitten haben. (Weitere Informationen finden Sie hier).

Auf Fondsanlegerebene fallen verschiedene direkte und indirekte Kosten an, was einen Vergleich der einzelnen Produkte untereinander schwer macht. Um dem zu begegnen, wurden aggregierte Kennzahlen wie die die Total Expense Ratio (TER) oder Ongoing Charges (laufende Kosten) etabliert, die einerseits einen einheitlichen Ausweis der Kosten sicherstellen und andererseits Vergleichbarkeit gewährleisten sollen. Leider ist dies nur teilweise geglückt, da jeder Kostenbegriff etwas anderes beinhaltet. Damit ist eben keine Vergleichbarkeit gesichert. Darüber hinaus sind viele Kosten, die für Anleger anfallen, gar nicht erst in den Kennzahlen enthalten. Daher haben wir jüngst die neue Kostenkennzahl Representative Cost eingeführt. Doch bis sich diese Art der Gesamtkosten-Rechnung durchgesetzt hat, müssen Anleger die zahlreichen anderen Kostenkennziffern im Blick behalten.

TER: Total Expense Ratio

Die Total Expense Ratio (TER) ist eine mittlerweile geläufige Kennzahl. Sie existiert bereits länger im angelsächsischen Raum und wurde hierzulande durch die Fondsindustrie vereinheitlicht. Die BVI-TER setzt die Gesamtkosten eines Fonds in das Verhältnis zum Fondsvolumen. Diese Gesamtkosten beinhalten die direkten auf Fondsebene anfallenden Kosten wie beispielsweise die fixe Verwaltungsvergütung, eventuell separate Managervergütungen, Depotbank- und Depotgebühren, Prüfungskosten oder Servicegebühren. Nicht miteingerechnet werden Gebühren für Zielfonds, wie sie in Dachfonds anfallen sowie performanceabhängige Gebühren, die gesondert ausgewiesen werden. Der Vergleich der TERs verschiedener Fonds kann daher hilfreich sein, greift aber insgesamt zu kurz.

Ongoing Charges / Ongoing Cost

Im Zuge der europäischen Fondsgesetzgebung UCITS IV wurde die Kennzahl „Ongoing Charges“ eingeführt. Sie findet sich im Fondsdokument KIID. Die Ongoing Charges enthalten ebenfalls die auf Fondsebene anfallenden Kosten und ähneln somit der TER stark. Hauptunterschied der Ongoing Charges ist jedoch, dass bei Dachfonds auch die Kosten der enthaltenen Zielfonds berücksichtigt werden, was Anlegern ein realistischeres Bild der auf Fondsebene anfallenden Kosten vermittelt. Auch die entgangenen Erträge für Wertpapierleihetransaktionen, hier bedienen sich viele Assetmanager zur Hälfte oder mehr an den Erträgen, werden als „Kosten“ miteingerechnet. Transaktionskosten auf Fondsebene, Ausgabeaufschläge und performanceabhängige Gebühren sind jedoch auch hier nicht enthalten. 

Die Kennzahl "Ongoing Cost" wird die "Ongoing Charges" unter MiFID ablösen. Beide Kennzahlen ähneln sich stark, jedoch sind in der Ongoing Cost Kennzahl zusätzliche Gebühren, beispielsweise für Wertpapierleihe und Swaps, enthalten. 

Daher sollten Anleger vor ihrer Investitionsentscheidung neben den TERs/Ongoing Charges weitere potentielle Kostenquellen untersuchen. 

Performanceabhängige Gebühren

Bei vielen Fonds kommen performanceabhängige Gebühren zusätzlich zu den Fixgebühren zum Tragen. Grundsätzlich sind diese per se nichts Schlechtes und können einen Anreiz für Fondsmanager darstellen, eine bessere Performance zu erzielen. In der Praxis sind diese Gebühren jedoch oft zu hoch und/oder nicht im Sinne des Anlegers konzipiert. Investoren sollten daher die Ausgestaltung sorgfältig prüfen. So sollten sich beispielsweise die Fixkosten der Fonds, die eine sogenannte „Performance Fee“ in Rechnung stellen, immer unter denjenigen von Fonds ohne Performance Fee bewegen. Die Ausgestaltung sollte zudem fair sein: Die Gebühr sollte auf die Performance abzüglich der Kosten berechnet werden, sich auf eine geeignete Benchmark beziehen (bei einem globalen Aktienfonds beispielsweise die Outperformance des MSCI World net return) und es sollte eine „High-Watermark“ existierten, das heißt, dass performanceabhängige Gebühren nur in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn der Fondspreis einen neuen Höchststand erreicht hat und dadurch frühere Verluste ausgeglichen wurden. (lesen Sie hier mehr über unsere Einschätzung zu Performance Fees)

Seit Juli 2013 sind, zumindest für in Deutschland domizilierte Fonds, einige Aspekte der Ausgestaltung von Peformance Fees wie beispielsweise das Heranziehen einer geeigneten Benchmark oder eine „High-Watermark-Light“ über 5 Jahre hinweg, von der BaFin gesetzlich festgelegt. (weitere Angaben zu den neuen Regelungen finden Sie hier

Transaktionskosten

Diese werden in der Regel für Retailfonds nicht ausgewiesen. Hier kann die Umschlagshäufigkeit eines Portfolios jedoch eine Indikation geben: Je öfter ein Fonds sein Portfolio umschichtet, desto höher fallen diese in der Regel auch aus. Zu den Transaktionskosten gehören beispielsweise  Brokergebühren oder Bid-offer-Spreads. Leider sind die Fondsgesellschaften unter UCITS IV nicht mehr länger verpflichtet, Informationen zur Umschlaghäufigkeit ihrer Portfolios preiszugeben. Allerdings werden die Transaktionskosten ein fester Bestandteil der allgemeinen Kosteninformation in den PRIIPS (Verordnung für „verpackte“ Investmentprodukte) sein, die bis 2021 implementiert werden müssen.

Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge

Dieser Punkt betrifft im Regelfall eher private als institutionelle Anleger. Es handelt sich um einmalig anfallende Gebühren bei Investitionsbeginn und Ende, die meist dem Fondsvertrieb zugutekommen. Hier sind bei Aktienfonds schnell Gebühren von 4-5% der Investitionssumme fällig, vor allem im stationären Vertrieb über den Bankberater oder Finanzvermittler. Der Kauf eines Fonds mit Ausgabeaufschlag lohnt sich daher nur, wenn dieser auch eine gewisse Zeit im Portfolio verbleibt, anderenfalls ist ein ausgabeaufschlagfreier Fonds, ein sogenannter „Typ 0-Fonds“ vorteilhafter. Die Crux: Typ 0-Fonds haben im Gegenzug oft höhere Verwaltungskosten. Ausgabeaufschläge sind meistens verhandelbar, vor allem bei Direktbanken wird oft ein reduzierter bzw. gar kein Ausgabeaufschlag berechnet.

Bestandsprovisionen oder Retrozessionen

Trotz bereits existierender Provisionsverbote in Großbritannien und den Niederlanden ist es bislang in Deutschland und Österreich nicht gelungen, diese per Gesetz zu verbieten. Daher ist es nach wie vor gängige Praxis, dass die Fondsgesellschaften einen Teil der Verwaltungsvergütungen ihrer Fonds an den, wie auch immer gearteten, Vertrieb zurückerstatten. Anleger bekommen davon oft nichts mit. Zwar wurden gesetzliche Regelungen eingeführt, dass Vertriebspartner bzw. Banken die Bestandprovisionen für Anleger auf Anfrage offenlegen müssen, doch kommen diese ihrer Pflicht in der Praxis oftmals nicht nach. Diese entsprechen ungefähr der Differenz zwischen der Retail- und der institutionellen Anteilsklasse eines Fonds. Zwar sind mittlerweile für viele Fonds ‚Clean Share Classes‘ ohne Bestandsprovision eingeführt worden, aber diese sind in Deutschland und Österreich bislang für Privatanleger nicht verfügbar. Auch Direktbanken, die keinerlei Vertriebs- oder Beratungsleistung erbringen, sperren sich diese anzubieten und profitieren unverändert von den Bestandsprovisionen.

Depotgebühren und Gebühren für Wertpapiertransaktionen auf Anlegerebene

Diese Kosten fallen nicht nur auf Fondsebene an, sondern auch direkt beim Anleger, beispielsweise als Depot- oder Brokergebühren beim Kauf und Verkauf von Fondsanteilen. Auch diese Gebühren sollten im Auge behalten werden. Existieren Mindestgebühren für Wertpapierorders, lohnt sich das Nachrechnen, ob sehr kleine Ordergrößen überhaupt Sinn machen.

Fazit: TER und Ongoing Charges greifen zu kurz

Wie hier gezeigt wurde, sind die Gesamtkosten einer Fondsanlage trotz der existierenden Kennzahlen wie TER oder Ongoing Charges alles andere als transparent und leicht nachvollziehbar. Dennoch lohnt sich ein Vergleich, vor allem auch um „Kostenfallen“ in Form sehr teurer Fonds für Anleger zu entlarven. Verkaufsprospekte und KIIDs, die meistens auf den Websites der Fondsgesellschaften veröffentlicht werden, enthalten hilfreiche Informationen zum Gebührenvergleich. Auch bei den Morningstar Analyst Ratings sind Fondsgebühren integraler Bestandteil des Ratingprozesses und haben somit maßgeblichen Einfluss auf das qualitative Rating eines Fonds.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Barbara Claus

Barbara Claus  war von 2012 bis 2019 Fondsanalystin bei Morningstar.