Die EU will gegen überhöhte Fondsgebühren vorgehen - ein Überblick

Matias Möttölä von Morningstar erläutert die von der EU vorgeschlagenen Änderungen für den Verkauf und Kauf von Fonds.

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Lukas Strobl: Auf die Fondswelt in Europa kommen Veränderungen zu. Die EU-Kommission hat ein neues Paket für Privatanleger vorgeschlagen, das sowohl für Investoren als auch für Anbieter einige Veränderungen mit sich bringt. Um zu erklären, was es damit auf sich hat, habe ich unseren Morningstar Manager Research Director Matias Möttölä bei mir.

Matias, was ist das Wichtigste?

Matias Möttölä: Ja, Lukas, das ist etwas, was sich schon lange angebahnt hat und in diesem Frühjahr heiß diskutiert wurde. Und der interessanteste und vielleicht wichtigste Teil betrifft die Anreize, oder Rabatte. Die Europäische Kommission hat zwar kein vollständiges Verbot von Fondsrabatten vorgeschlagen, aber sie schlägt vor, dass so genannte "Execution-only"- oder "Do-it-yourself"-Investoren in Zukunft mit niedrigeren Gebühren rechnen sollten.

Strobl: Execution-Only, das sind also Leute, die selbst recherchieren uns wissen, welchen Fonds sie kaufen wollen, und dann einfach zum Anbieter gehen, um die Transaktion zu tätigen. Ich schätze, das gilt auch für mich und eine große Gruppe von Anlegern, insbesondere seit der Pandemie. Ich vermute also, dass ich jetzt zu viel bezahle?

Möttölä: Nun, die meisten Europäer können heute nur so genannte gebührenpflichtige Anteilsklassen kaufen, und das bedeutet, dass sie nicht nur für das Fondsmanagement, sondern auch für den Vertrieb und die Beratung zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie tatsächlich eine Beratung erhalten haben oder nicht. Das ist ein Problem und hat dazu geführt, dass die Gebühren für viele im Vergleich zu dem, was sie bekommen, zu hoch sind.

Zweitens hat es zu unangemessenen Anreizstrukturen geführt. Der Berater stellt dem Kunden keine direkten Gebühren in Rechnung. Ist das ein Anreiz für sie, ihre Kunden bestmöglich zu betreuen? Nun, wir wissen sicherlich, dass das nicht immer der Fall ist, dass viel zu oft Fonds verkauft werden, anstatt sie zu kaufen.

Im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden ist die Regulierung bereits anders. Dort gibt es ein vollständiges Verbot von Rückvergütungen, so dass die Berater ihre Einnahmen direkt von den Kunden entgegennehmen müssen und nicht als Rückvergütung vom Vertriebspartner. Das ist offensichtlich eine gesündere Struktur, führt aber natürlich auch zu Problemen bei der Verfügbarkeit von Beratung, und das ist etwas, worüber sich die Kommission sicherlich auch Sorgen macht.

Strobl: Nun, Clean Share Classes und verbraucherorientierte Anreizstrukturen scheinen eine gute Nachricht zu sein, aber es gibt sicherlich auch Verlierer bei all dem.

Möttölä: Ja, die Fondsindustrie hat im Moment sicherlich das Gefühl, dass sie irgendwie gerettet wurde oder einen Sieg errungen hat, da sie das vollständige Verbot vermieden hat. Aber ich denke, die Branche als Ganzes hat hier einiges zu befürchten.

Die Kommission sagt, dass sie zwar den Banken und Versicherungen erlauben würde, weiterhin Fonds zu verkaufen, in denen Beratungsgebühren enthalten sind. Allerdings muss jetzt der Nachweis erbracht werden, dass eine Beratung stattgefunden hat und dass diese einen Mehrwert gebracht hat. Außerdem will die Kommission durch ein neues Benchmark-Konzept sicherstellen, dass den Anlegern keine minderwertigen Produkte verkauft werden.

Wenn man also zwischen den Zeilen liest, wird im Wesentlichen gesagt, dass die Branche ihren Kunden heute nicht gut dient und dass es neue Kontrollen geben muss, d.h. neue Vorschriften. Das klingt also nicht gerade ermutigend. Außerdem sagt die Kommission, dass sie in drei Jahren die Ergebnisse dieser ersten Runde von Reformen überprüfen wird. Und sie könnte die Idee einer vollständigen Rückerstattung wieder aufgreifen. Das bedeutet, dass sich die Akteure der Branche auch auf diese neue Realität einstellen müssen.

Strobl: Es gibt also viele Vorteile für Investoren und viele regulatorische Risiken für die Anbieter, wie es scheint. Natürlich befindet sich diese Gesetzgebung noch im Anfangsstadium. Wir werden sehen, was dabei herauskommt, wenn sie das recht komplexe Gesetzgebungsverfahren der EU durchläuft, und wir werden Sie auf dem Laufenden halten, wie die endgültige Gesetzgebung aussehen wird. Bis dahin danke ich Ihnen, Matias, dass Sie uns das erklärt haben. Für Morningstar, ich bin Lukas Strobl.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Lukas Strobl  ist Redaktionsleiter für die EMEA-Region bei Morningstar.